Neues pflegeleichtes Urnengräberfeld

Das Bedürfnis nach würdiger Bestattung, ohne die Angehörigen mit der Grabpflege zu belasten, wächst. Da für christliche Kirchen als Friedhofsträger die sog. anonyme Beisetzung nicht in Frage kommt, werden immer häufiger „pflegeleichte Gräberfelder“ angeboten. Pflegeleichte Gräberfelder erfüllen den Hauptzweck, der hinter Fragen nach anonymer Beisetzung steht: sie werden über die gesamte Ruhezeit komplett von der Friedhofsverwaltung gepflegt; zugleich wird die volle Anonymität dadurch vermieden, dass die Namen der Beigesetzten an einem zentralen Trauerort auf dem betreffenden Gräberfeld aufgelistet sind (z.B. auf einer Stele).

In dieser Sache hat sich der Gemeindekirchenrat vom Beauftragten für Friedhofsangelegenheiten der Zentralen Kirchenverwaltung Oldenburg, Pastor i.R. Dierken, beraten lassen und hat beispielhafte Lösungen auf Friedhöfen im Ammerland und in Oldenburg besichtigt. Die Federführung hatte der Vorsitzende des Friedhofsausschusses Michael Gloede. Ihm ist zu verdanken, dass dieses Projekt vorangetrieben worden ist und seit dem 1. Mai auf dem Eschfriedhof das erste pflegeleichte Gräberfeld in Betrieb genommen werden konnte. Dazu ist der auf dem Eschfriedhof gewählte Platz durch Pflasterung, Einfriedung und Aufstellen einer ersten Stele aufwendig hergerichtet worden. Die ersten Urnenbeisetzungen haben bereits stattgefunden.

Zugleich trat die überarbeitete Friedhofssatzung in Kraft. In dem neuen Paragraf 14 werden Einzelheiten geregelt:

§ 14 Pflegeleichte Urnengemeinschaftsgräber im Rasenfeld:

(1) Urnengemeinschaftsgräber sind Grabstätten mit einem eingeschränkten Nutzungsrecht, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden. Sie werden nicht einzeln gekennzeichnet (Urnengemeinschaftsgrab) und dienen auch nicht der individuellen Gestaltung.

(2) Mit dem Erwerb des eingeschränkten Nutzungsrechtes ist die Namensaufführung des Verstorbenen (Vorname, Name und Sterbejahr) in der dafür vorgesehenen Namensstele verbunden.

(3) Die Pflege der Gemeinschaftsgrabanlage obliegt dem Friedhofsträger. Blumenschmuck oder Trauerkränze dürfen nur an der Namensstele abgelegt werden. Ausgedienter Grabschmuck wird in regelmäßigen Abständen vom Friedhofsträger entfernt.

Gleichzeitig wurden die Urnenbeisetzungsmöglichkeiten durch je ein neues Urnenfeld für Wahlgräber in Edewecht (neuer Friedhof) und in Süddorf erweitert.

Mit diesen Erweiterungen hat die Kirchengemeinde als Träger der Friedhöfe in Edewecht, Süddorf und Westerscheps einen weiteren Schritt für die würdige Totenruhe getan.

(Dirk v. Grone)

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