Nutzungseinschränkungen für den Alten Friedhof

Pumpen
Abpumpen des Grundwassers auf dem Friedhof

Seit Jahren macht die Grundwassersituation auf dem Alten Friedhof an der St. Nikolai-Kirche bei Bestattungen Probleme. Zwar verfügt die Kirchengemeinde seit einigen Jahren über technisches Gerät zum Abpumpen des Grundwassers in geöffneten Gräbern, trotz alledem kommt es immer wieder zu erheblichen Schwierigkeiten. Der Gemeindekirchenrat hat daher Nutzungseinschränkungen für den Alten Friedhof ins Auge gefasst. Im nachfolgenden Schreiben des GKR-Vorsitzenden Dirk v. Grone wird das transparente Entscheidungsverfahren vorgestellt. Für alle Nutzungsberechtigten und Interessierten findet am Donnerstag, 7. März 2013 um 20 Uhr im Haus der offenen Tür eine Informationsveranstaltung statt.

„Nutzungseinschränkung für den Alten Friedhof

Die seit vielen Jahren bekannten und sich weiter verschlechternden hydrologischen Bedingungen (zu hoher Grundwasserstand) auf unserem Jahrhunderte-alten Friedhof um die St. Nikolai-Kirche zwingen zu einer nicht leichten Entscheidung:

Schließung für Erdbestattungen bei gleichzeitiger Öffnung für Urnenbestattungen.

Wegen des dadurch notwendigen Eingriffs in bestehende Rechte von Nutzungsberechtigten muss die Ev.-Luth. Kirchengemeinde als Friedhofsträger / Körperschaft des Öffentlichen Rechts besondere Anforderungen an das dafür erforderliche Verfahren erfüllen, insbesondere durch Vorabinformation der Nutzungsberechtigten, öffentliche Beratung /  Beschlussfassung des Gemeindekirchenrates und Offenlegung.

Zeitplan nach einer ersten Beratung im Gemeindekirchenrat am 13.02.2013:

  • 21. Februar 2013 Veröffentlichung im Gemeindeblatt Kark un Lüe (Seite 7)
  • 23. Februar 2013 Amtliche Bekanntmachung in den Ammerland-Nachrichten / NWZ
  • 25. Februar 2013 Aushang dieser Info in den Info-Kästen der Kirchengemeinde
  • 07. März 2013 um 20:00 Uhr im HOT Informationsveranstaltung
  • 13. März 2013 um 19:30 Uhr im HOT öffentliche Gemeindekirchenratssitzung mit o.a. Tagesordnungspunkt und Beschlussfassung der neuen Friedhofssatzung
  • 17. März 2013 Abkündigung in den Gottesdiensten der Gemeinde
  • 18. bis 20. März 2013 Auslegung im Kirchenbüro und Zeitraum für Einwendungen
  • 23. März 2013 Amtliche Bekanntmachung in den Ammerland-Nachrichten / NWZ
  • 25.03. – 24.04.2013 Aushang in den Info-Kästen der Kirchengemeinde zugleich Frist für Einwendungen.

Zu der Info-Veranstaltung am Donnerstag, 07.03.2013 um 20 Uhr im Haus der Offenen Tür Hauptstr. 40 in 26188 Edewecht sind die Nutzungsberechtigten und Interessierte herzlich eingeladen.

Mit freundlichem Gruß

Dirk v. Grone, Gemeindekirchenratsvorsitzender“

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