Corona

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(NE) 12.11.: Klarstellung zu einer Meldung der örtlichen Presse
Das in den Bauerschaften der Gemeinde Edewecht von den örtlichen Vereinen bzw. vom Volksbund organisierte öffentliche Gedenken am Volkstrauertag ist von den Veranstaltern abgesagt worden. Die Kranzniederlegungen finden jeweils im Rahmen der Möglichkeiten statt, die vom Land Niedersachsen und von Landkreis Ammerland definiert sind.

(NE) 04.11.: Als Konsequenz der bis zum 30.11.2020 gültigen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen wurden abgesagt:
14.11. Andacht und Umzug zum Martinstag
30.11. Auftaktveranstaltung zum Lebendigen Adventskalender

(NE) 30.10.: Durch die ab Montag, 02.11.2020 gültige Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ändert sich – nach momentaner Informationslage – nur, dass der Bücherkeller für den Publikumsverkehr bis zum 30.11. geschlossen werden muss.
(1) Abweichend von den §§ 5 bis 8 sind Zusammenkünfte in Kirchen … und
Gemeindehäusern … unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Personen zulässig, wenn sichergestellt ist, dass Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts nach § 4 Abs. 1 und 2 getroffen werden.“
Das bedeutet konkret, dass für Treffen von Gruppen Abstandsregeln der limitierende Faktor bleiben.
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(NE) 10.09.: Ab dem 14. September kann in den Gottesdiensten in Edewecht wieder gesungen werden. Die Nutzung der Gemeindehäuser ist (mit den geltenden Corona-Beschränkungen) wieder möglich. Im Einzelnen sind die Festlegungen des Gemeindekirchenrates nachzulesen in den neuen „Informationen für die Leiterinnen und Leiter der Gemeindegruppen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Edewecht“

(NE) 27.08.:
„Informationen für die Leiterinnen und Leiter der Gemeindegruppen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Edewecht“

(NE) 06.06.: Richtigstellung zu erneuter Falschmeldung über Lockerung Corona bedingter Beschränkungen
Auch heute meldet die Tageszeitung wieder prominent auf der Titelseite, dass „bis zu 50 Personen an Hochzeiten, Beerdigungen, Taufen und religiösen Feiern teilnehmen“ dürfen.
Diese Information ist und bleibt – so allgemein formuliert  – FALSCH; die entspr. Verordnung des Landes Niedersachsen gilt nur fur private Feiern bzw. Zusammenkünfte aus o.g. Anlässen (ggfs. unter Wahrung der Abstandsregeln). Die Menge der Teilnehmer an gottesdienstlichen Versammlungen richtet sich z.Zt. nach der Grundfläche der Kirchen bzw. Trauerhallen.

(NE) 05.06.: Aktuelle Verordnung des Lands Niedersachsen zu Corona bedingten Beschränkungen (gültig ab 8.6.2020)
Mehrere Nachfragen hatte es gestern gegeben, von Brautpaaren, Tauf- und Trauerfamilien, nachdem die örtliche Tageszeitung auf der Titelseite über mögliche Lockerungen spekuliert hatte.
Die heutige, aktuelle Verordnung verzeichnet in diesem Zusammenhang nur eine Änderung, nämlich, dass „im Rahmen einer Beerdigung nach einem Gottesdienst oder einer ähnlichen Zeremonie (..) die Zahl der am letzten Gang zur Grab- oder Beisetzungsstelle teilnehmenden Personen auf 50 beschränkt (ist.) [Anm: Vorher gab es eine Beschränkung auf 20 Teilnehmer].
Bei Feiern [!] aus Anlass einer Taufe, Kommunion, Hochzeit dürfen – unter der Vorausetzung der Regelungen zur Einhaltung des Abstandsgebots – „nicht mehr als 50 Personen “ teilnehmen.
Änderungen in Bezug auf die Teilnahme an Gottesdiensten und Andachten in Kirchen und Trauerhallen gibt es NICHT, hier bleibt weiterhin die Raumgröße der limitierende Faktor. Um Verständnis bitten wir diejenigen, die durch anderslautende Mitteilungen verunsichert worden sind. Bitte wenden Sie sich bei Nachfragen direkt an die Kirchengemeinde. Wir können Ihnen diesbezüglich verlässliche Auskünfte geben.

(NE) 13.05.:
„Informationen für die Leiterinnen und Leiter der Gemeindegruppen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Edewecht“

(BO / NE) 07.05.: Ab dem 10. Mai werden sich die Türen der Ammerländer Kirchen wieder für Gottesdienstbesucherinnen und -besucher weit öffnen. „Ich freue mich sehr, dass wir wieder gemeinsam und vor Ort Gottesdienste feiern können und danke allen die dafür arbeiten, dass dies möglich ist“, betont Kreispfarrer Lars Dede: „Das, was viele Menschen in unseren Gemeinden wohl am meisten vermisst haben, ist nun – wenn auch unter Auflagen – wieder möglich: zusammen zu kommen und gemeinsam Gottes Wort zu hören, Andacht zu halten und zu beten.“
Zu den Auflagen gehört, dass jede Kirchengemeinde bis zum Start der Gottesdienste ein Hygienekonzept erarbeitet. Darin wird festgeschrieben, welche Regeln für die Feier der Gottesdienste im Einzelnen vor Ort zu beachten sind. Damit werden die gesetzlichen Auflagen erfüllt.
Grundsätzlich gilt: Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern ist durchgängig einzuhalten. Dafür werden in den Kirchen Plätze ausgewiesen sein; die Zahl der Plätze in den Gottesdiensten wird also begrenzt sein. Es wird empfohlen, dass Besucherin und Besucher während des Gottesdienstes einen Mund-Nase-Schutz tragen und bis auf weiteres wird zudem kein Gemeindegesang möglich sein. Außerdem werden die Gottesdienstbesucher gebeten, sich in Anwesenheitslisten einzutragen. „Die Gottesdienste, die wir jetzt feiern, werden sich anders anfühlen, als die gewohnten Gottesdienste. Aber es ist gut, richtig und ein Grund zur Freude, dass wir wieder miteinander vor Ort Gottesdienst feiern können“, resümert Dede.
In Edewecht werden ab dem 10.05. im üblichen Rahmen Gottesdienste in den Kirchen in Süddorf (9.30 Uhr; Martin-Luther-Kirche) und Edewecht (11.00 Uhr; St. Nikolai) gehalten werden.
Auch Taufen und Trauungen weden wieder möglich sein. Über die dafür geltenden Regeln wird die Kirchengemeinde Edewecht in den nächsten Tagen die Tauffamilien und die Brautleute informieren. Andachten im Zusammenhang mit Beerdigungen werden ebenfalls wieder in den Kirchen und Andachtsräumen der Kirchengemeinde stattfinden können; über die Einzelheiten dazu werden Trauerfamilien direkt von den Bestattern unterrichtet.

(NE) 03.04.: Offener Brief des Bischofs der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg Thomas Adomeit

(NE) 29.03.: Die Glocken der St.Nikolai-Kirche rufen täglich um 19.30 Uhr zum Innehalten auf. Sie sollen einladen, in Verbundenheit mit vielen anderen Menschen ein kurzes Gebet zu sprechen.

(NE) 20.03.:
In Edewecht wird sonntags zu den gewohnten Zeiten geläutet. Es finden allerdings keine Gottesdienste statt; die Glocken rufen zur häuslichen Andacht.

(NE) 19.03.: Klarstellung zur Formulierung „Bestattungen nur noch im kleinen Kreis“: Damit ist nach momentanen Stand eine Gruppe von maximal 10 Personen gemeint; eine größere Ansammlung von Personen ist – auch im Freien – durch Allgemeinverfügung vom Landkreis Ammerland vom 17.03.2020 verboten.

(NE) 17.03.: Beschluss des GKR darüber, dass Bestattungen nur noch im kleinen Kreis am Grab und nicht mehr in den Kirchen und der Trauerhalle in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Edewecht stattfinden werden; Absage aller Tauf- und Trautermine im Mai 2020.

(NE) 16.03.: „Kirchenkreis Ammerland reagiert auf Herausforderung durch Corona-Virus“

(NE) 15.03.: Ab Montag ist das Kirchenbüro der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Edewecht bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen!
Die Mitarbeiterinnen sind ausschließlich telefonisch 04405-7011 oder per mail kirchenbuero.edewecht@kirche-oldenburg.de zu erreichen.

(NE) 15.03.: „Informationen zur Absage der Edewechter Konfirmationen im April / Mai 2020“
Dieser Brief wird am Montag auch direkt an alle Konfirmandinnen und Konfirmanden des Jahrgangs 2018/20 verschickt.

(NE) 14.03.: „Informationen für die Leiterinnen und Leiter der Gemeindegruppen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Edewecht“

(NE) 13.03.: Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat den Kirchengemeinden heute Mittag konkrete Handlungsempfehlungen zum Umgang mit dem Coronavirus im kirchlichen Leben zur Verfügung gestellt.
„Die sich abzeichnende Corona-Epidemie stellt den Gemeinsinn und die Besonnenheit aller auf die Probe. Der verantwortliche Umgang mit den Risiken ist auch für die Kirche und Kirchengemeinden eine besondere Herausforderung. Gottesdienste sind öffentliche Veranstaltungen. Teilnehmende sowie haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende sind zu schützen. Ganz besonders ist auf den Schutz kranker und älterer Menschen zu achten.
Wir sind aufgerufen zur Fürbitte, besonders für Kranke und die, die in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ihren Dienst tun. Wir tun alles, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
Die Risikoeinschätzung angesichts des sich weiter ausbreitenden Coronavirus hat sich in den letzten Tagen dramatisch verändert. Diese Handlungsempfehlungen beziehen sich auf den aktuellen Stand und werden anlassbezogen aktualisiert.“

Der Kirchenvorstand der Ev.-Luth.Kirchengemeinde Edewecht hat sich in vollem Umfang den Handlungsempfehlungen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg angeschlossen; das bedeutet konkret:
– In Edewecht, Süddorf und Westerscheps finden bis incl. 19. April KEINE Gottesdienste statt.
– Auch der Kindergottesdienst in Edewecht und die Veranstaltungen der Kinderkirchen in Süddorf und Jeddeloh II finden nicht statt.
– Alle geplanten Tauf- und Trauungstermine bis incl. 19. April werden abgesagt; ab Montag werden sich die Mitarbeiterinnen des Kirchenbüros bei den betroffenenen Familien melden.
– Auch alle die für April und Mai vorgesehenen Konfirmationen werden verschoben; neue Termine dafür werden wir mitteilen, sobald das möglich ist. (Ein persönlicher Brief an die Konfirmandeneltern ist in Vorbereitung!)
– Die Jubiläumskonfirmation, die am Himmelfahrtstag stattfinden sollte, wird abgesagt.
– Der Konfirmandenunterricht fällt bis auf weiteres aus; die für 20.-22.März geplante Konfirmandenfahrt findet ebenfalls nicht statt.
– Der Bücherkeller wird für die Ausleihe geschlossen.
– Das „Haus der offenen Tür“, das Gemeindehaus Süddorf und die Gemeinderäume in Westerscheps stehen zunächst bis Ende April nicht zur Nutzung zur Verfügung (dies bedeutet auch, dass keine Kaffeetafeln in Süddorf stattfinden können).
Geburtstagsbesuche und solche zu Hochzeitsjubiläen werden zur Zeit weder von Pastoren und Pastorin, noch von Mitgliedern des Besuchsdiensts vorgenommen.

Diese sehr weitreichenden Entscheidungen zu treffen, ist natürlich nicht leicht gefallen.
Der Kirchenvorstand folgt dem Rat von Experten und ist bemüht, mit seinen Entscheidungen dazu beizutragen, dass das Virus sich möglichst langsam weiter ausbreitet und versucht so die Schwachen, Alten und Kranken zu schützen.

(NE) 13.03.: Ab Montag, dem 16. März hat das Niedersächsische Kultusministerium den Betrieb von sämtlichen Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten untersagt. Damit werden auch die Kindertagesstätten der Ev.-luth. Kirchengemeinde geschlossen sein. Ein Notdienst wird eingerichtet; eine Anmeldung dafür kann unter Notfallbetreuung@edewecht.de erfolgen.
ständig aktualisierte Informationen vom Landkreis Ammerland finden sich unter: https://www.ammerland.de/Aktuelles/Topthemen/Coronavirus

2 Replies to “Corona”

  1. Ich finde die Entscheidungen der Bundesländer und Bundesregierung richtig.
    Was ich nicht in Ordnung finde, das viele Bürger Hamsterkäufe tätigen. Völlig überzogen.

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